Arbeitsmedizinischer Dienst Chemnitz

Jugend­arbeits­schutz: Beratung zur medizinischen Untersuchung

Jugendliche müssen in der Arbeitswelt besonders geschützt werden – und zwar in einem gesetzlich festgelegten Rahmen. Diese speziellen Regelungen zum Schutz junger Menschen bei der Arbeit sind im Jugendarbeitsschutzgesetz und in der Kinderarbeitsschutzverordnung verankert. Letztere regelt auch das grundsätzliche Verbot von Kinderarbeit. Wichtig zu wissen: Personen unter 15 Jahren gelten dabei als Kinder.

Das Ziel des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist es, Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren vor Überlastun­gen zu schützen. Dazu zählt Arbeit, die zu früh beginnt, die zu lange dauert, die zu schwer ist, die sie gefährdet oder die für sie unge­eignet ist. Für Jugendliche, die noch Vollzeit schulpflichtig sind, gelten im Übrigen diesel­ben Bestimmungen wie für Kinder.

Unter Einhaltung des Jugendarbeitsschutzes sind medizinische Untersuchungen vor dem Start ins Berufsleben und währenddessen aus diesen Gründen verpflichtend. Der Arbeitsmedizinische Dienst Chemnitz, kurz ADC, berät und unterstützt Sie beim richtigen Vorgehen.

Was bedeutet Erstuntersuchung nach dem Jugend­arbeits­schutz­gesetz?

Bei den verpflichtenden Untersuchungen wird zwischen der sogenannten Erst- und Nachuntersuchung unterschieden. Die Erstuntersuchung darf höchstens 14 Monate vor der Aufnahme der Arbeit stattfinden und ist für Jugendliche unter 18 Jahren Pflicht. Damit soll verhindert werden, dass Jugendliche Arbeiten verrichten, die ihre Gesundheit oder Entwicklung beeinträchtigen. 

Ein:e Mediziner:in untersucht den Gesundheits- und Entwicklungsstand sowie die körperliche Beschaffenheit der Jugendlichen. Danach hält der Arzt oder die Ärztin in einer Bescheinigung für den Arbeitgeber fest, welche Tätigkeiten nicht durchgeführt werden dürfen. Erst wenn der Arbeitgeber diese Bescheinigung als Kopie erhält, darf der oder die Jugendliche im Unternehmen zu arbeiten anfangen.

Informationen zur Nachuntersuchung im Bereich Jugend­arbeits­schutz

Ein Jahr nach der Aufnahme der Beschäftigung findet eine weitere Untersuchung – die Nachuntersuchung – statt, bei der die Auswirkungen der Arbeit überprüft werden. Auch hier muss spätestens 14 Monate nach Arbeitsbeginn die Bescheinigung beim Arbeitgeber vorliegen.

Unterstützung durch den Arbeits­medizinischen Dienst Chemnitz​

Bei Fragen zur Arbeitsmedizin stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung beratend zu Seite. Sei es für die Untersuchungen oder bei Fragen von Arbeitgeberseite zum Jugendarbeitsschutz. Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

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